Bargeldlose Zahlungen in den Ämtern sind bei Bürgerinnen und Bürgern äußerst beliebt, daher sind unbare Bezahllösungen im öffentlichen Sektor schon weit verbreitet. Zu den häufigsten Anforderungen gehört die Zahlung von Verwaltungsgebühren, Parkgebühren oder Bußgeldern. Es ist jedoch möglich Bezahlterminals um neue Funktionen zu erweitern, wie z. B. die Eingabe einer Identifikationsnummer für Zahlungen, die Gutschrift von Zahlungen innerhalb eines Zahlungsterminals auf mehrere Konten je nach Art der Verwendung (z. B. werden Verwaltungsgebühren auf ein anderes Konto überwiesen als kommunale Abgaben aber am selben Terminal bezahlt). Die Gemeinde erhält dadurch mehr Klarheit und eine schnellere Bearbeitung dieser Transaktionen.
Unsere Terminals akzeptieren alle Kreditkarten, inklusive Union Pay und JCB.
Wir beraten Sie bei der Auswahl des richtigen Terminals sowie Services. Wir installieren das Terminal und schulen Sie und Ihr Personal.
Es spielt keine Rolle, bei welcher Bank Sie Ihr Konto haben. Wir überweisen Ihr Geld auf jedes Konto bei jeder beliebigen Bank.
Wir sind mit den meisten Kassensystemen kompatibel.
Sollten Sie dennoch Probleme mit dem Gerät haben, sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie da.
Fügen Sie ganz einfach weitere Services hinzu, probieren Sie unser Terminal am Smartphone aus oder verkaufen Sie online mit unserem Zahlungsportal GP webpay.
Wir stellen auch Sonderlösungen zu Verfügung. Unser Spendenterminal kann mit dem Konto einer Organisation bzw. Verein verbunden werden. Das Terminal wird an dem gewünschten Ort platziert und kann über das Display gesteuert werden. Möchte jemand spenden, kann aus mehreren voreingestellten Beträgen gewählt oder ein eigener Betrag eingegeben werden. In den meisten Fällen sind Beträge, die keine PIN-Eingabe erfordern voreingestellt. Das Säulenterminal ist aber bei weitem nicht nur für Wohltätigkeitsorganisationen oder Kirchen eine interessante Zahlungsmethode. Es ist universell einsetzbar und kann z. B. von Ärztezentren für die Behandlungskosten oder von Behörden für die Zahlung von Verwaltungsgebühren, z. B. für die Ausstellung von Dokumenten, verwendet werden.