Seit dem 13. April 2024 gibt es eine neue Regelung zur Ladestationen-Zugänglichkeit: AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation). Was müssen heimische Betreiber von E-Ladestationen über diese EU-Verordnung wissen? Wir haben für Sie Fragen und Antworten gesammelt. Unsere Lösung für E-Ladeinfrastruktur ist selbstverständlich AFIR-konform.
Frage: Was sind die wesentlichen Änderungen, die AFIR für Betreiber:innen von Ladestationen mit sich bringt?
Antwort: AFIR betrifft nicht nur Betriebe, sondern auch die Staaten selbst. Hier muss man unterscheiden. Während die Mitgliedsstaaten der EU dazu aufgefordert werden, ihre E-Ladeinfrastruktur auszubauen, müssen Unternehmen mit E-Ladeinfrastruktur die Zugänglichkeit und Transparenz verbessern.
Frage: Mit welchen Maßnahmen wird das erreicht?
Antwort: Mit zahlreichen Maßnahmen. Unternehmen, die öffentlich zugängliche Ladestellen anbieten, müssen für eine transparente Preisgestaltung sorgen. Bei Ladepunkten bis 50 kW muss der Ad-hoc-Preis mit allen Preiskomponenten ersichtlich sein. Das betrifft die Bestandteile, aus denen sich der Preis berechnet: Preis pro kW, Preis pro Minute, Preis pro Ladevorgang oder auch ein Preis aus jeder anderen anwendbaren Preiskomponente wie eine kombinierte Session Fee aus den genannten Parametern. Der Preis kann etwa über ein Display an der Ladestelle oder das POS Terminal angezeigt werden. Der Preis sollte jedenfalls vor Beginn der Ladung ausreichend bekannt gemacht werden, um eine transparente Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.
Frage: Gibt es weitere Änderungen?
Antwort: Ja, einige. Die Unternehmen müssen etwa bei Ladepunkten unter 50 kW entweder Zahlungskarten-Leser, also POS Terminals für Automaten, Geräte mit NFC Funktion, die zumindest Zahlungskarten lesen können, oder einen QR-Code als elektronisches Zahlungsmittel anbieten. Bei Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mehr als 50 kW genügt ein QR-Code als Zahlungsmittel nicht aus. Hier ist in jedem Fall ein Bezahlterminal erforderlich. Aber eine verbesserte Zugänglichkeit ist letztlich auch so zu verstehen, dass die Zugänglichkeit der Stationen auch für Menschen mit Behinderung erleichtert wird, etwa bei der Montage von E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen.
Frage: Betrifft AFIR auch Unternehmen, die derzeit E-Ladeinfrastruktur im Einsatz haben?
Antwort: Ja, aber noch nicht sofort. Die Nachrüstungspflicht gilt ab dem 01.01.2027 auch für Infrastruktur, die vor dem 13. April 2024 errichtet wurde. Damit müssen sich also alle auseinandersetzen, die derzeit E-Ladeinfrastruktur im Einsatz haben. Darüber hinaus müssen die heimischen Betriebe sicherstellen, dass die bis zum 14.10.2024 betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte digital vernetzt sind. Und bis zum 14.04.2025 müssen Betreiber:innen und Produkt-Eigentümer:innen die freie Verfügbarkeit von statischen und dynamischen Daten im Zusammenhang mit der von ihnen betriebenen Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen gewährleisten. Das heißt konkret, dass die Betreiber:innen von E-Ladestationen, also auch heimische Unternehmen, Daten wie Rahmenparameter, Pricing, Zugänglichkeit etc. verfügbar machen. Bei unserer Lösung wird das etwa gleich von den Kundenbetreuer:innen aufgenommen und somit gewährleistet, dass diese Daten zur Verfügung stehen und alles AFIR-konform abläuft.
Frage: Gibt es abgesehen von der Nutzerfreundlichkeit Gründe, wieso AFIR von der EU eingeführt wurde?
Antwort: AFIR soll auch die Staaten in die Pflicht nehmen, ihre Ladeinfrastruktur zu verbessern. Man kann in Ländern wie Norwegen sehen, dass eine gut ausgebaute Infrastruktur für ein höheres Aufkommen von E-Autos sorgt. Das hilft den Staaten letztlich auch beim Erreichen ihrer Klimaziele. Aktuell geht es zwar auch darum, dass die Infrastruktur für E-Mobilität erweitert wird, aber gleichzeitig sollen nicht nur neue Ladesäulen installiert, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit beim Tanken deutlich verbessert werden. 8 von 10 Benutzer:innen wünschen sich eine Bezahlmöglichkeit mit der eigenen Bank-/Kreditkarte. Damit das Thema also im Massenmarkt ankommt, sollten die Wünsche der Kunden berücksichtigt werden, damit eine optimale Akzeptanz für diese Services erreicht wird.
Fazit
Die EU Verordnung AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) bringt Änderungen für E-Ladeinfrastruktur. Davon sind E-Ladestationen betroffen, die neu in Betrieb genommen werden und öffentlich zugänglich sind. Aber auch für Betreiber:innen von bestehender E-Ladeinfrastruktur bringt AFIR Änderungen und Zeitfristen, in denen Änderungen vorgenommen werden müssen. Zusätzlich sind auch EU-Mitgliedsstaaten und deren Infrastruktur von AFIR betroffen. Damit soll eine höhere Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit für die Tankenden gewährleistet werden.
Unsere Lösung für E-Ladeinfrastruktur Green Mobility Pay ist AFIR-konform. Sollten Sie Fragen zu uns oder unseren Produkten haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.