Wie zufrieden sind Ihre Mitarbeiter:innen aktuell? Welche Maßnahmen setzen Sie im Bereich Employer Branding? Bemerken Sie einen stärkeren Wettstreit um die talentiertesten Köpfe in Ihrer Branche? Die österreichische Regierung hat Ihnen ein Instrument zur Verfügung gestellt, das Sie nutzen können: die Teuerungsprämie. In diesem Blogartikel informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen und gelungene und weniger gelungene Beispiele aus der Praxis.
Der Kampf um die besten Köpfe und Mitarbeiterzufriedenheit
In vielen Branchen herrscht aktuell ein Fachkräftemangel. Doch auch unabhängig von der Branche klagen viele Firmen darüber, nicht das geeignete Personal zu finden. In den vergangenen Monaten war immer häufiger von einem „Arbeitnehmermarkt“ zu lesen: Talentierten Arbeitskräften fiel die Suche nach neuen Jobs leicht, sie konnten sich meist zwischen mehreren Unternehmen entscheiden.
Moderne Arbeitgeber reagierten in den vergangenen Jahren bereits auf diesen Trend. Das Schlagwort dazu auf Neudeutsch: Employer Branding. Dieser Begriff bezeichnet allgemein alle Aktivitäten, die einem Unternehmen dabei helfen, in der Öffentlichkeit als guter Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Mit der Einstellung von Talenten endet die Arbeit im Personalbereich aber nicht: Sobald gute Fachkräfte im Betrieb sind, müssen diese auch gehalten werden. Die vergangenen Jahre waren für viele Arbeitnehmer:innen nicht einfach. Die Pandemie war ebenso eine Zusatzbelastung wie die aktuellen Preissteigerungen in vielen Bereichen.
Ein Werkzeug, das gleichzeitig im Bereich Employer Branding und Mitarbeiterzufriedenheit helfen kann, wurde von der österreichischen Regierung auch für das Jahr 2023 verlängert: die Teuerungsprämie. Damit können heimische Unternehmen ihren Arbeitnehmer:innen einen Bonus von bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen.
Zunächst Coronabonus, jetzt Teuerungsprämie: Die Rahmenbedingungen
Was in den Jahren 2020 und 2021 der Corona-Bonus war, wird nun Teuerungsprämie genannt. Im Juni 2022 beschloss die österreichische Bundesregierung die Verlängerung dieser Maßnahme. Damit versucht die Politik einen Anreiz zu schaffen, damit Unternehmen die zusätzlichen finanziellen Belastungen der österreichischen Arbeitnehmer:innen verringern.
Die Höhe dieses Bonus kann auch den Betrag von 3.000 Euro übersteigen, doch in diesem Fall muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Die Voraussetzungen dafür sind gering: Für die ersten 2.000 Euro gibt es nur wenige Vorgaben. Für die weiteren 1.000 Euro gilt die „lohngestaltende Vorschrift“ gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988.
Wichtig ist jedoch, dass diese Prämie eine neue und zusätzliche Zahlung an Ihre Arbeitnehmer:innen ist, die üblicherweise noch nicht gezahlt wurde. Bereits bestehende Vereinbarungen über Zulagen und Bonuszahlungen, etwa in Kombination mit Leistungszielen, sind von dieser Befreiung also nicht abgedeckt. Die Auszahlung muss über die Personalverrechnung erfolgen und es wird empfohlen, sie aus Transparenzgründen nicht gemeinsam mit dem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auszubezahlen.
Diese Prämie kann auch für eine steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung verwendet werden. Der Begriff Mitarbeitergewinnbeteiligung ist gesetzlich festgelegt und beschreibt allgemein eine Beteiligung der Arbeitnehmer:innen am Geschäftserfolg des Unternehmens im Vorjahr vor Zinsen und Steuern (EBIT). Doch Achtung: Wird jeweils eine Mitarbeitergewinnbeteiligung und eine Teuerungsprämie ausbezahlt, so müssen beide zusammengefasst werden. Falls der Gesamtbetrag dann eine Höhe von 3.000 Euro übersteigt, ist eine Versteuerung des zusätzlichen Betrags notwendig.
Gelungene und weniger gelungene Auszahlungen
Zahlreiche österreichische Unternehmen haben die Teuerungsprämie bereits ausbezahlt. Manche von ihnen haben es dabei sogar in die Medien geschafft und damit an ihrem positiven Image in der Öffentlichkeit gearbeitet. Doch nicht immer wurde der gewünschte Effekt erzielt. Vermeiden Sie Fehler, die Sie Geld kosten und zusätzlich ein negatives Image in Ihrer Branche bescheren können.
Positive Beispiele für die Abwicklung der Teuerungsprämie fanden Sie in den vergangenen Monaten häufig in Tageszeitungen. Zahlreiche heimische Unternehmen erreichten mit dieser Maßnahme also eine Medienberichterstattung. Und dabei hat die Medienlandschaft bei Weitem nicht nur über Konzerne berichtet. Auch kleinere Unternehmen erreichten eine Medienberichterstattung mit dieser Maßnahme und durften sich über positive Artikel freuen. Auch lokale Zeitungen schreiben gerne über heimische Unternehmen, die eine Teuerungsprämie ausbezahlen und helfen den lokalen Betrieben damit, ein positives Image zu schaffen. Häufig wurde diese Berichterstattung durch Interviews oder Zitate der Geschäftsführung begleitet, die zusätzliche positive Einblicke in das Unternehmen boten.
Doch nicht immer ist die Berichterstattung positiv. Achten Sie darauf, wie Sie die Teuerungsprämie ausbezahlen, damit Sie mit dieser Maßnahme nicht für Unzufriedenheit in Ihrer Belegschaft sorgen. Bei einer österreichischen Organisation wurde die Teuerungsprämie an Krankenstandstage geknüpft. Die Folge: negative Medienberichte mit der Fragestellung, ob dieses Vorgehen überhaupt rechtlich einwandfrei ist, begleitet von Zitaten unzufriedener Mitarbeiter:innen. Das Ausbezahlen der Teuerungsprämie errerichte in diesem Fall also keinen positiven Effekt für die Organisation, sondern eher eine gegenteilige Wirkung: eine unzufriedene Belegschaft und eine negative Berichterstattung. Seien Sie also mit solchen Bedingungen für das Ausbezahlen der Teuerungsprämie vorsichtig.
Ihre Belegschaft – Botschafter Ihres Unternehmens
Nicht für jedes Unternehmen ist es so einfach, umfangreiche Medienberichterstattung über die Auszahlung der Teuerungsprämie zu erhalten. Doch auch wenn Sie einen kleinen Betrieb in einer übersichtlichen Branche besitzen, kann sich das Ausbezahlen einer Teuerungsprämie innerhalb Ihrer Branche herumsprechen und damit positiv zu Ihrem Employer Branding beitragen. Ihre Angestellten sind wie Botschafter:innen für Ihr Unternehmen. Sie werden positive Neuigkeiten wie das Auszahlen der Teuerungsprämie in Gesprächen mit Freunden, Bekannten und ehemaligen Arbeitskolleg:innen teilen. Unterschätzen Sie das nicht: Diese Gespräche finden in einem Umfeld mit hohem gegenseitigen Vertrauen statt, weshalb die positive Meldung noch stärker wahrgenommen wird. Besonders in ländlichen Gebieten und in kleinen Branchen können sich Ihre Maßnahmen daher auch über Mundpropaganda gut verbreiten.
Beim Ausbezahlen der Teuerungsprämie sollten jedenfalls Ihre Mitarbeiter:innen im Vordergrund stehen. Aber die Teuerungsprämie kann auch Ihrem Unternehmen dabei helfen, ein positives Image zu entwickeln und zu fördern. Wenn Sie diese Maßnahme gut planen, ist sie eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.