Um Kartenzahlungen zu akzeptieren, müssen Sie als Händler:in eine Gebühr bezahlen. Daher ist es nicht erlaubt, eine zusätzliche Gebühr von Kund:innen zu verlangen, die bei Ihnen einkaufen und mit Karten bezahlen möchten. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wir erklären Ihnen, wann eine Zusatzgebühr erlaubt ist.

Zusatzgebühren und Mindestbeträge
Händler:innen dürfen keine Extra-Gebühren für Kartenzahlungen verlangen und sie dürfen auch keinen Mindestbetrag für Kartenzahlungen festschreiben. Wenn Sie etwa Kosten, die Ihnen aufgrund von Kartenzahlungen entstehen, an Ihre Kund:innen weitergeben möchten, dürfen Sie Kartenzahlungen beispielsweise nicht erst ab einem Mindesteinkaufswert akzeptieren. Sie sollten daher auch kein Schild in Ihrem Geschäft aufstellen, auf dem Sie kommunizieren, dass Sie erst ab einem Einkaufswert von 10 Euro Kartenzahlungen akzeptieren. Das ist ein Vertragsverstoß, für den Sie bestraft werden können. Die Strafzahlungen für solche Vergehen betragen bis zu Zehntausende Euro.
Die Gebührengestaltung wird von der EU reguliert
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Kartenzahlungen werden in der Europäischen Union etwa mit der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) der EU festgelegt. Händler:innen dürfen keine Gebühr für Kartenzahlungen verlangen, die mit Karten getätigt werden, die innerhalb der EU ausgestellt wurden. Aber es gibt zwei Fälle, in denen Händler:innen eine Gebühr verlangen dürfen.
Erstens: Wenn eine Kund:in mit einer Firmenkreditkarte zu Ihnen kommt (auch Business Karte genannt), die nicht von der europäischen Regulierung betroffen ist. Wenn jemand mit so einer Karte bei Ihnen bezahlen möchte, können Sie eine geringe Gebühr verlangen, aber Sie müssen die Kund:in vor der Zahlung darüber informieren.
Zweitens: Karten, die außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurden. Etwa American Express oder China UnionPay. Die europäische Gesetzgebung greift hier nicht, daher können Händler:innen eine geringe Gebühr verlangen. Aber auch hier müssen Sie Ihre Kund:innen vor der Zahlung über die Gebühr informieren. Doch nur sehr wenige Europäer besitzen eine chinesische Karte und bezahlen mit dieser. Hier geht es mehr um Touristen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema
- Darf ich Kartenzahlungen an einen Mindesteinkaufswert koppeln?
Nein, das ist illegal. Sie können eine Geldstrafe für so ein Vorgehen erhalten. - Darf ich Gebühren für das Bezahlen mit ausländischen Karten verlangen?
Ja, aber nur für Karten, die außerhalb der EU ausgestellt wurden. Am häufigsten betrifft das Karten von American Express und China UnionPay. - Was kann ich tun, wenn ich keine Möglichkeit habe, meine Kund:in über die Extra-Gebühr zu informieren?
Dann dürfen Sie diese Gebühr auch nicht verrechnen. Bedenken Sie dabei aber auch, dass es sich um Ihre Kundschaft handelt, die Ihnen Geld einbringt und zufriedengestellt werden sollte. Eine unerwartete Extra-Gebühr, die Sie erst in letzter Minute kommunizieren, kann zu Verärgerung und Frustration bei Ihren Kund:innen führen.