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Förderungen für Ladeinfrastruktur & E-Mobilität

7. 6. 2024

Mobilität im Wandel: E-Mobilität wird im Privat- und Unternehmensbereich gefördert, um Emissionen zu verringern. Staaten investieren gerade viel Geld, um ihre Ladeinfrastruktur zu erweitern, damit auch die Nachfrage weiter steigt und der Bedarf gedeckt werden kann. Gleichzeitig ergeben sich für heimische Unternehmen Chancen auf zusätzliche Einnahmen mit E-Ladeinfrastruktur. Und auch hier winken staatliche Förderungen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Weiter unten finden Sie außerdem einen Hinweis zu staatlichen Förderungen von PV-Anlagen, die sich mit E-Ladeinfrastruktur wunderbar kombinieren lassen. Viel Spaß beim Lesen!

 Förderung Ladeinfrastruktur Österreich

Budget-Ticker: Sind noch Fördergelder verfügbar?

Auf der Website der Klima- und Umweltschutzförderungen des Bundes finden Sie einen Budget-Ticker, der aktualisiert wird, und Ihnen verrät, ob noch Fördergelder vorhanden sind.

Förderungen für Ladeinfrastruktur in Österreich

In Österreich gibt es mehrere Förderungen für Ladeinfrastruktur und E-Mobilität für das Jahr 2024. Sie unterteilen sich grob in die E-Mobilitätsoffensive 2024 und das Förderprogramm LADIN – Ladeinfrastruktur. Selbstverständlich können Sie diese Förderungen auch bei der Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur von Global Payments verwenden, sofern sie noch verfügbar sind.

E-Mobilitätsoffensive: Förderung E-Ladeinfrastruktur 2024 für Betriebe

Im Zuge der E-Mobilitätsoffensive des Umweltschutzministeriums werden auch Betriebe beim Errichten von E-Ladeinfrastruktur mit Fördergeldern unterstützt. Das gesamte Förderprogramm läuft bis 31. März 2025 oder bis das zugesicherte Fördergeld in Höhe von 114,5 Millionen vollständig verwendet wurde.

Sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladestationen werden in unterschiedlicher Höhe gefördert. Es muss sich dabei aber um fix installierte Stationen wie Standsäulen und Wallboxen handeln. Mobile Wallboxen sind dezidiert ausgenommen.

Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur müssen Anforderungen wie eine stetige Nutzbarkeit oder die Eintragung der Ladestation in das E-Control Ladestellenverzeichnis erfüllt werden. Außerdem müssen Ladestationen über 50 kW Ladeleistung gängige Zahlungsmethoden wie Debitkarten oder Kreditkarten und kontaktloses Bezahlen ohne vorherige Registrierung ermöglichen.

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist ebenfalls förderfähig und muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Höhe der Förderung im Überblick


  • Öffentlich zugänglich: AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW 1.000 EUR
  • Öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt < 100 kW 9.000 Euro
  • Öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt ≥100 bis < 300 kW 18.000 Euro
  • Öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt ≥ 300 kW 30.000 Euro



  • Nicht öffentlich zugänglich: AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW 500 Euro
  • Nicht öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt < 50 kW 3.000 Euro
  • Nicht öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt ≥ 50 bis < 100 kW 7.500 Euro
  • Nicht öffentlich zugänglich: DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW 15.000 Euro

Zur Quelle (Zugriffsdatum Juni 2024)

Irrtümer, Tippfehler und Änderungen sind vorbehalten.

 

Mit der Online-Registrierung für das Förderprogramm werden Fördergelder für Sie reserviert, die Antragsstellung selbst erfolgt erst später mit der Rechnung und den exakten umweltrelevanten Investitionskosten. Dazu zählen neben Ladestationen und Wallboxen auch Installationskosten, Planungskosten und Kosten der baulichen Basisinfrastruktur. Davon ist auch die Pauschale abhängig, die Sie erhalten - sie beträgt aber jedenfalls maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten.

LADIN – Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten

Das Förderprogramm LADIN fördert die öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur von derzeit unterversorgten Gebieten. Es soll gezielt dort, wo aktuell keine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur vorhanden ist, einen starken Anreiz zur Verbesserung der Situation schaffen. Leider ist die erste Förderungsrunde bereits beendet. Sollten Sie die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur erst in den kommenden Monaten planen, kann es sich dennoch lohnen, die Förderung auf eine erneute Förderrunde zu prüfen.

Laut Förderung sind jene Gebiete unterversorgt, die weiter als 7 km Fahrdistanz von einer bestehenden Schnellladeinfrastruktur entfernt sind und als Siedlung-, Industrie- oder landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Dabei ist ein Schnellladepunkt ein DC-Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt an ein elektrisch betriebenes Fahrzeug der EG-Fahrzeugklasseabrechnung M1 und N1 übertragen werden kann. Mit dem ausschließlichen Einsatz erneuerbarer Energien (Strom und Wasserstoff) für den Betrieb geförderter Fahrzeuge folgt die Förderung dem Ziel der Klimaneutralität 2040.

Gefördert werden 60 Prozent der Investitionskosten und nur die tatsächlich angefallenen Kosten. Dabei müssen mindestens eine Schnellladestation mit mindestens 150 kW und mindestens 2 Ladepunkten mit mindestens je 50 kW Leistung vorhanden sein.

Förderung für E-Fahrzeuge

Im Zuge der E-Mobilitätsoffensive erhalten heimische Betriebe auch die Chance auf eine Förderung für die Anschaffung von E-Zweirädern, E-Leichtfahrzeugen, E-Kleinbussen und leichten E-Nutzfahrzeugen.

Sie können maximal für zehn Fahrzeuge Förderanträge stellen. Diese Höhe der Förderung für den jeweiligen Fahrzeugtyp finden Sie in einem Infoblatt des Klimafonds (Seite 12).

Hier finden Sie die Online-Registrierung der Förderungsaktion E-Leichtfahrzeuge, E-Mopeds und E-Motorräder für Betriebe. Wie auch bei der Förderung von E-Ladeinfrastruktur registrieren Sie sich hier, damit Ihre Fördergelder reserviert werden. Die Antragsstellung erfolgt erst im Anschluss mit der Rechnung der umweltrelevanten Investitionskosten (maximal 30 % der Nettokosten des Fahrzeugs, ohne Sonderausstattung).

Passend zu E-Ladeinfrastruktur: Förderung für PV-Anlagen

Die Entwicklung von E-Ladeinfrastruktur kann für Ihren Betrieb ein lukratives und zukunftsträchtiges Geschäft sein. Indem Sie das Tanken von E-Autos ermöglichen, können Sie neue Kund:innen gewinnen und Ihren Strom an diese verkaufen. Mit unserer Lösung können Sie dabei Nutzergruppen und deren Tarife auch frei wählen.

Den Strom, den Sie anschließend für das Auftanken weitverkaufen, müssen Sie aber auch beziehen. Besonders effizient kann daher eine Kombination von E-Ladeinfrastruktur mit PV-Anlagen sein. Und auch dafür gibt es staatliche Förderungen.

In den Jahren 2024 und 2025 gibt es etwa eine Umsatzsteuerbefreiung für Gebäude, die Wohnzwecken dienen. Doch auch für heimische Betriebe winken Förderungen: Statt der Umsatzsteuerbefreiung greift hier der EAG-Investitionszuschuss Fotovoltaik und Stromspeicher 2024. Der zweite Fördercall des Programms läuft von 12. Juni bis 26. Juni 2024 und der dritte Fördercall ist für den Zeitraum vom 07. Oktober bis 21. Oktober 2024 vorgesehen. Die Förderhöhe errechnet sich anhand der im Antrag angegebenen Projektkosten und der Investitionszuschuss ist mit maximal 30 % des unmittelbar für die Errichtung der Anlage erforderlichen Investitionsvolumens begrenzt.

Weitere Informationen zur Förderung von PV-Anlagen finden Sie unter anderem auf der Website der EAG Abwicklungsstelle.

Fazit

Die aktuelle Mobilitätswende bringt für heimische Unternehmen auch Chancen mit sich. Sie können mit E-Ladeinfrastruktur etwa neue Kund:innen gewinnen oder eine zusätzliche Möglichkeit für passives Einkommen schaffen. Dank staatlicher Förderungen sind die Anschaffungskosten aktuell auch niedriger für heimische Unternehmen. Gefördert werden dabei neben E-Ladeinfrastruktur auch E-Autos und PV-Anlagen, die eine gute Ergänzung für die Ladeinfrastruktur sein können. Haben Sie Fragen zu uns oder unseren Produkten im Bereich E-Ladeinfrastruktur? Wir beraten Sie gerne!

Keine passende Förderung gefunden?

Haben Sie keine passende Förderung gefunden oder den richtigen Zeitpunkt verpasst? Wenn Sie sich für E-Ladeinfrastruktur von Global Payments interessieren, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Ladestationen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Nützliche Links

  • Überblick: E-Ladeinfrastruktur Förderung 2024 (Betriebe) 
  • Förderungen für Privatpersonen
  • E-Mobilitätsförderungen: Überblick (Betriebe & Privat)
  • Budget-Ticker
  • LADIN Info-Seite
Categories: Events, Zahlungsterminals
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